Info Barzahlungen – Weitere Informationen/Grundlagen

Rechtlich: § 131 BAO – Einzelaufzeichnungespflicht § 131b BAO – Registrierkassenpflicht § 132a BAO – Belegerteilungspflicht § 323 Abs. 45 BAO – Regelung Inkrafttreten Barumsatzverordnung (BarUV) 2015 – Vorgängerregelung: Barbewegungs-VO 2006 Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (Ergänzung vom 09.07.2020) Registrierkassensicherheitsverordnung (zuvor: Kassenrichtlinie 2012) Informationsseiten: Unternehmensserviceportal – Registrierkassenpflicht WKO – Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung Infos Anschaffung Weiterlesen …

INFO – Belegorganisation Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Allgemeines Zu jeder Einnahme und zu jeder Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein („Keine Buchung ohne Beleg“ – gilt nicht nur für die doppelte Buchhaltung!) Belege werden nicht ungültig, wenn man sie locht! So müssen Sie kleinere Belege zB nicht auf ein DIN A4 Blatt aufkleben oder in Sichthüllen stecken. Dies gilt insoweit, als alle Weiterlesen …

Info Barzahlungen – Ausnahmen

„Kalte Hände Regelung“ -> Entfall der Registrierkassen-, Belegerteilungs- und Einzelaufzeichnungspflicht Darunter fallen Sie wenn: Sie Ihre Umsätze * von  Haus  zu  Haus  oder  auf  öffentlichen  Wegen,  Straßen,  Plätzen  oder anderen öffentlichen Orten erzielen, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten (zB: Christbaum- und Maroniverkäufer, Personenbeförderung mit Fiakern, Verkäufe vom offenen Pritschwagen, im Weiterlesen …

Info Barzahlungen – Registrierkassenpflicht

Bevor Sie jetzt weiterlesen: Seien Sie sich bitte bewusst dass sie sich in der Praxis nicht selbst um alle Schritte kümmern müssen. Das Wichtigste, das SIE tun müssen, ist sich eine Registrierkasse zu beschaffen und sich vom Händler/Hersteller die verbindliche Zusage einzuholen, dass die Registrierkasse den österreichischen Vorschriften entspricht (das wunderschöne Exemplar unten wird’s zB Weiterlesen …

Info Barzahlungen – Einzelaufzeichnungspflicht

Es sind alle Bargeschäfte einzeln festzuhalten. Es reicht nicht, alle Einnahmen eines Tages per Kassasturz zu ermitteln und in einer Summe aufzuzeichnen! Siehe dazu § 131 Abs. 1 Z. 2 b und c Bundesabgabenordnung: b) Soweit nach den §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher Weiterlesen …

Info Barzahlungen – Belegerteilungspflicht

Für alle erhaltenen Barzahlungen hat der Unternehmer einen Beleg auszustellen. Dies gilt ab dem ersten Barumsatz! Es gibt auch keine betragsmäßigen Untergrenzen bei den Barumsätzen. Der Beleg muss enthalten: eindeutige Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmers fortlaufende  Nummer  mit  einer  oder  mehreren  Zahlenreihen,  die  zur  Identifizierung  des Geschäftsvorfalles einmalig vergeben wird Tag der Belegausstellung Menge  Weiterlesen …

Besonderheiten BARZAHLUNGEN

Belegerteilungspflicht | Einzelaufzeichnungspflicht | Registrierkassenpflicht Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich für JEDEN Unternehmer unabhängig von der Art der Gewinnermittlung und der Höhe der erzielten Umsätze (Ausnahme: Registrierkassenpflicht erst ab bestimmter Umsatzhöhe) oder der Höhe des erzielten Gewinns! Siehe im Detail: Belegerteilungspflicht Einzelaufzeichnungspflicht Registrierkassenpflicht Ausnahmen Weitere Informationen/Grundlagen