- Antragsfrist: 31.03.2022
- Voraussetzung (unter anderem): Umsatzausfälle mindestens 30 %
- Betrifft: Verluste vom 16.09.2020 bis 30.06.2021 (bis zu zehn zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume oder zwei zusammenhängende Blöcke)
- Höhe: 70% der Bemessungsgrundlage (Klein- oder Kleinstunternehmen 90%)
- Maximal EUR 10 Millionen pro Unternehmen
- Antragseinbringung durch Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter)