Verlustersatz I

  • Antragsfrist: 31.03.2022
  • Voraussetzung (unter anderem): Umsatzausfälle mindestens 30 %
  • Betrifft: Verluste vom 16.09.2020 bis 30.06.2021 (bis zu zehn zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume oder zwei zusammenhängende Blöcke)
  • Höhe: 70% der Bemessungsgrundlage (Klein- oder Kleinstunternehmen 90%)
  • Maximal EUR 10 Millionen pro Unternehmen
  • Antragseinbringung durch Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter)

Weitere Informationen dazu: COFAGBMFWKO

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