Fixkostenzuschuss 800.000

  • Antragsfrist: 31.03.2022
  • Voraussetzung (unter anderem): Umsatzausfälle mindestens 30 %
  • Betrifft: Fixkosten vom 16.09.2020 bis 30.06.2021 (bis zu zehn zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume oder zwei zusammenhängende Blöcke)
  • Höhe: Entspricht dem prozentualen Umsatzausfall
  • Option pauschaler Fixkostenzuschuss 30% sofern Umsatz des letztveranlagten Jahres weniger als EUR 120.000

Weitere Informationen dazu: COFAGBMFWKO

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