Gewinnfreibetrag
Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung Ihres Betriebes einen sogenannten Gewinnfreibetrag in Abzug bringen. Die Eckpunkte: Geeignete Investitionen: Abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Begünstigte Wertpapiere Weitere Informationen dazu zB: – § 10 EstG – Eimkommensteuerrichtlinien: 9.1 Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG 1988) – Unternehmensserviceportal – USP – Wirtschaftskammer Österreich – WKO