Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung Ihres Betriebes einen sogenannten Gewinnfreibetrag in Abzug bringen.

Die Eckpunkte:

  • Bemessungsgrundlage: Gewinn
  • Höhe: Gewinne € 0-30.000 15%, über 30.000 bis 175.000 13%, für die nächsten € 175.000 7%, für die nächsten € 230.000 4,5%
  • Grundfreibetrag: Für die ersten € 30.000 Gewinn steht der Gewinnfreibetrag ohne Investitionserfordernis zu.
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Für Gewinne über € 30.000 nur dann, wenn:
    1. Der Gewinn nicht pauschal ermittelt wird,
    2. in Höhe des Gewinnfreibetrages auch geeignete Investitionen getätigt wurden.

Geeignete Investitionen:

Abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren
  • müssen inländischen Betrieben oder Betriebsstätten zuzurechnen sein
  • nicht geeignet sind:
    1. Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen.
    2. Luftfahrzeuge.
    3. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden.
    4. Gebrauchte Wirtschaftsgüter.
    5. Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht.
    6. Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie gemäß § 108c in Anspruch genommen wird.

Begünstigte Wertpapiere

  • Alle Wertpapiere, die auch zur Deckung der Pensionsrückstellung geeignet sind.
    (Ausnahme: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2014 enden und vor dem 1. Jänner 2017 beginnen: ausschließlich Wohnbauanleihen iSd § 10 Abs. 3 Z 2 EStG – § 124b/252 ESTG)
  • Behaltedauer 4 Jahre: Die Wertpapiere müssen ab der Anschaffung mindestens 4 Jahre dem Betrieb (durch Aufnahme in ein zu führendes Verzeichnis) gewidmet werden.

Weitere Informationen dazu zB:
§ 10 EstG
Eimkommensteuerrichtlinien: 9.1 Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG 1988)
– Unternehmensserviceportal – USP
– Wirtschaftskammer Österreich – WKO

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