Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung Ihres Betriebes einen sogenannten Gewinnfreibetrag in Abzug bringen.

Die Eckpunkte:

  • Bemessungsgrundlage: Gewinn
  • Höhe:
  • Grundfreibetrag: Für die ersten € 33.000 Gewinn steht der Gewinnfreibetrag ohne Investitionserfordernis zu.
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Für Gewinne über € 33.000 nur dann, wenn:
    1. Der Gewinn nicht pauschal ermittelt wird,
    2. in Höhe des Gewinnfreibetrages auch geeignete Investitionen bis zum Ende des jeweiligen Jahres getätigt und auch zumindest 4 Jahre im Betriebsvermögen behalten werden.

Geeignete Investitionen:

Abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgt eine Nachversteuerung!)
  • müssen inländischen Betrieben oder Betriebsstätten zuzurechnen sein
  • nicht geeignet sind:
    1. Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen.
    2. Luftfahrzeuge.
    3. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden.
    4. Gebrauchte Wirtschaftsgüter.
    5. Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht.
    6. Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie gemäß § 108c in Anspruch genommen wird.

Begünstigte Wertpapiere

  • Alle Wertpapiere, die auch zur Deckung der Pensionsrückstellung geeignet sind.
    Grundsätzlich gilt: „Ihr Bankberater weiß Bescheid!„. Es können aber auch zB Bundesschatzscheine schnell und unkompliziert erworben werden.
  • Behaltedauer 4 Jahre: Die Wertpapiere müssen ab der Anschaffung mindestens 4 Jahre dem Betrieb (durch Aufnahme in ein zu führendes Verzeichnis) gewidmet werden.

Weitere Informationen dazu zB:
§ 10 EstG
Eimkommensteuerrichtlinien: 9.1 Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG 1988)
– Unternehmensserviceportal – USP
– Wirtschaftskammer Österreich – WKO

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