Info 04/2025 – 2. Offenlegung von Jahresabschlüssen
Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmter Genossenschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 müssen bis spätestens 30.9.2025 elektronisch beim Firmenbuch eingelangt sein. Grundsätzlich sind dazu die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften verpflichtet. Daher sind diese auch Adressaten der Strafbestimmungen. 2.1 Allgemeine Bestimmungen zur OffenlegungDie gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss und gegebenenfalls Weiterlesen …
