Info 12/2022 – Last Minute – 31.12.2022
• SpendenGerade in der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet. Spenden an begünstigte Spenden-empfänger sind grundsätzlich bis zu 10% des laufenden Gewinnes bzw bis zu 10% des laufenden Jahreseinkommens für das Jahr 2022 als Betriebsausgabe/Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Spenden, die bis zum 31.12.2022 überwiesen werden, können noch für das Jahr 2022 steuerlich gel-tend gemacht werden. • Ankauf von Wertpapieren Weiterlesen …