Informationen zum Energiekostenzuschuss

Achtung: Voranmeldung notwendig: 07.-28.11.2022!

Aktuelle Informationen:

AWS (austria wirtschaftsservice):
Info-Paket zum Energiekostenzuschuss – 04.11.2022
FAQs – 10.11.2022
Richtlinie 21.11.2022

Zeitplan:

A. Entscheidung, ob Antrag grundsätzlich in Frage kommt:

B. Wenn ja:

  1. Voranmeldung (first come first served!) ab 07.11.2022 bis 28.11.2022 -> Zuweisung eines zwingenden Antragszeitraumes
  2. Registrierung im aws-Fördermanager (falls noch nicht geschehen)
  3. Für Unternehmen mit mehr als EUR 700.000 Jahresumsatz: Feststellung der Energieintensität
  4. Ermittlung der förderbaren Kosten (Energieverbrauch, Preissteigerungen)
  5. Antrag im zugewiesenen Zeitraum stellen (voraussichtlich ab 28.11.2022)

Überblick über bisherige Informationen:

Grundzüge:

Gewährt werden soll ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum vom 01.02.2022-30.09.2022. Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz bereits im Juli 2022 geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung wird in einer Richtlinie geregelt, die bis dato lediglich im Entwurf vorliegt.

Zuständig für die Abwicklung ist das aws (autstria wirtschaftsservice).

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