Achtung: Voranmeldung notwendig: 07.-28.11.2022!
Aktuelle Informationen:
AWS (austria wirtschaftsservice):
– Info-Paket zum Energiekostenzuschuss – 04.11.2022
– FAQs – 10.11.2022
– Richtlinie 21.11.2022
Zeitplan:
A. Entscheidung, ob Antrag grundsätzlich in Frage kommt:
B. Wenn ja:
- Voranmeldung (first come first served!) ab 07.11.2022 bis 28.11.2022 -> Zuweisung eines zwingenden Antragszeitraumes
- Registrierung im aws-Fördermanager (falls noch nicht geschehen)
- Für Unternehmen mit mehr als EUR 700.000 Jahresumsatz: Feststellung der Energieintensität
- Ermittlung der förderbaren Kosten (Energieverbrauch, Preissteigerungen)
- Antrag im zugewiesenen Zeitraum stellen (voraussichtlich ab 28.11.2022)
Überblick über bisherige Informationen:
- 27.07.2022: Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG
- 28.09.2022 – Medieninformation zum Energiekostenzuschuss des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- 02.11.2022: Presseaussendung des BMAW zum Start der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss -> austria wirtschaftsservice: Info-Paket zum Energiekostenzuschuss
- 07.11.2022: Start der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss am Montag, 7. November 2022
- 08.11.2022: Berechnungshilfe Basisstufe online
- 10.11.2022: AWS FAQs
- 19.11.2022: Inkrafttreten des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission am 18.11.2022)
- 23.11.2022: Energiekostenzuschuss für Unternehmen – Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft
- 23.11.2022: Berechnungshilfe Basisstufe – Ausfüllhilfe online
Grundzüge:
Gewährt werden soll ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum vom 01.02.2022-30.09.2022. Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz bereits im Juli 2022 geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung wird in einer Richtlinie geregelt, die bis dato lediglich im Entwurf vorliegt.
Zuständig für die Abwicklung ist das aws (autstria wirtschaftsservice).