Das Energiekostenpauschale kommt grundsätzlich für Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen EUR 10.000 und EUR 400.000 im Kalenderjahr 2022 in Frage.
Die Höhe des Energiekostenpauschales liegt zwischen EUR 110 und EUR 2.475 und ist abhängig von der Branchenzugehörigkeit (ausschließlich ÖNACE-Code) und dem Jahresumsatz 2022.
Eine Richtlinie dazu liegt noch nicht vor, die Antragsfrist wird voraussichtlich Mitte Mai beginnen. Hier die Ablauf-Übersicht (aus https://www.energiekostenpauschale.at):
Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung ist das (rechtzeitige!) Vorliegen der technischen Voraussetzungen:
- Handysignatur oder ID Austria vorhanden – wenn nein, beantragen!
- Zugang zum USP vorhanden – wenn nein, beantragen!
- (korrekte) ÖNACE bekannt/vorhanden (Klassifikationsdatenbank der Statistik Austria: ÖNACE 2008 – Struktur / Informationen, Meldemöglichkeit)
- Selbstcheck durchführen
Informationen dazu, zB:
- Unternehmensservice Portal: Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen
- Informationsseite der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG): https://www.energiekostenpauschale.at/