Verlustersatz (verlängert) II

  • Verlängerung Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten um sechs Monate unter leichter Anpassung der Anspruchskriterien.
  • Antragsfrist: 30.06.2022 
  • Voraussetzung (unter anderem): Umsatzausfälle mindestens 50%
  • Betrifft Verluste zwischen 01.07.2021 und 31.12.2021
  • Für bis zu sechs zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume
  • Verlustersatzes = 70% der Bemessungsgrundlage (Klein- oder Kleinstunternehmen 90%)
  • Maximal EUR 12 Millionen pro Unternehmen
  • Auszahlung in bis zu 2 Tranchen (separat zu beantragen)
  • Antragseinbringung durch Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter)

Weitere Informationen dazu: COFAG, BMF, WKO

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