- Verlängerung Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten um sechs Monate unter leichter Anpassung der Anspruchskriterien.
- Antragsfrist: 30.06.2022
- Voraussetzung (unter anderem): Umsatzausfälle mindestens 50%
- Betrifft Verluste zwischen 01.07.2021 und 31.12.2021
- Für bis zu sechs zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume
- Verlustersatzes = 70% der Bemessungsgrundlage (Klein- oder Kleinstunternehmen 90%)
- Maximal EUR 12 Millionen pro Unternehmen
- Auszahlung in bis zu 2 Tranchen (separat zu beantragen)
- Antragseinbringung durch Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter)
Weitere Informationen dazu: COFAG, BMF, WKO