Voraussetzungen: Wirtschaftlich signifikante Bedrohung (Umsatzausfall :11+12/2021 von zumindest 30% und 1-3/2022 von zumindest 40% bzw.die laufenden Kosten können im Betrachtungszeitraum nicht mehr gedeckt werden)
Antragsfrist: ab dem 01. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 02.05.2022
Höhe: pauschal ermittelter Nettoeinkommensentgang (Mindestbetrag EUR 1.100 für 11+12/2021, EUR 600 für 01-03/2022; Höchstbetrag EUR 2.000) unter Anrechnung von Nebeneinkünften
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